Förderprogramme

Hier finden Sie eine umfassende Übersicht über die relevanten Förderprogramme aus dem Bereich Leistungselektronik auf regionaler und überregionaler Ebene.

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Dr.-Ing. Bernd Bitterlich
Clustermanager
Cluster Leistungselektronik im ECPE e.V.

  • Validierungsförderung VIP+

    Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+

    Findungsphase – Validierungsphase - Verwertungs- bzw. Anwendungsphase
    Die Validierung bildet die Brücke zwischen der Findung und der Verwertung bzw. Anwendung:
     

    Die Fördermaßnahme VIP+ zielt ausschließlich auf die Validierungsphase. Sie adressiert alle wissenschaftlichen Disziplinen und Forschungsbereiche. Zugleich ist sie offen für unterschiedliche Wege der anschließenden Verwertung bzw. Anwendung.

    Die Vorhaben können beispielsweise folgende Validierungstätigkeiten umfassen:

    • Untersuchungen zum Nachweis der Machbarkeit,
    • Entwicklung von Demonstratoren oder Funktionsmodellen, Durchführung von Testreihen oder Pilotanwendungen zum Nachweis der Tauglichkeit und Akzeptanz,
    • anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen in Richtung Anwendung oder zur Anpassung an neue Anwendungsbereiche,
    • bewertende Analysen zum Nachweis des wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Innovationspotenzials sowie
    • Schutzrechtanalyse und -sicherung.

    Mit Abschluss der Validierungstätigkeiten sollen alle für die anschließende Verwertungs- bzw. Anwendungsphase erforderlichen Nachweise erbracht sein.

    Es können sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte gefördert werden.

    Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

    Anträge auf Förderung können laufend gestellt werden.

     

    WebsEite: Förderinfo Bund     WebsEite: Validierungsförderung

  • Mikroelektronik aus Deutschland

    Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2021-2024

    Das Bundesforschungsministerium (BMBF) fördert die Mikroelektronik über das Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2021-2024 "Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa.". Die beiden Aspekte "Vertrauenswürdige Elektronik" und "Nachhaltige, klimafreundliche Elektronik" sind die Säulen des neuen Rahmenprogramms.

    Während der Programmlaufzeit plant das BMBF wie schon in der bisherigen Periode wieder bis zu 400 Millionen Euro an Fördermitteln bereitzustellen. 
     

    RAHmenprogramm

  • Gemeinsames Unternehmen Chips (GU Chips)

    Das BMBF beteiligt sich an der Partnerschaft "Gemeinsames Unternehmen Chips" (GU Chips) bzw. "Chips Joint Undertaking (Chips JU)"

    Das GU Chips veröffentlicht in der Regel jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

    Weitere Informationen:

    Fragen zu den europäischen Förderregularien im Rahmen des GU Chips: Nationale Kontaktstelle Digitale und Industrielle Technologien www.nks-dit.de

    Fachliche Fragen und Fragen zu den nationalen Förderregularien im Rahmen des GU Chips: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH www.vdivde-it.de

     

    Gemeinsames Unternehmen Chips

  • 8. Energieforschungsprogramm | Forschungsmissionen für die Energiewende

    Die Schwerpunkte des neuen Energieforschungsprogramms des BMWK sind:

    • die Forschung für ein resilientes und effizientes Energiesystem Mission Energiesystem
    • die Forschung für eine klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung Mission Wärmewende
    • die Forschung für die Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien Mission Stromwende
    • die Forschung für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft Mission Wasserstoff
    • der schnelle Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis Mission Transfer

      Das Verfahren ist zweistufig. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.
  • Neue Förderrichtlinie Elektromobilität

    Die gemeinsame Förderinitiative von BMWi und BMU wird verlängert. Am 26. März 2021 wurde die novellierte gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität veröffentlicht. Bis 2025 stellen beide Ressorts insgesamt rund 400 Millionen Euro an Fördergeldern im Rahmen verschiedener Ausschreibungen zur Verfügung.

    Themen-Übersicht:
    2.1 Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen
    2.2 Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge
    2.3 Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur

    a)    Verfahren, die dazu beitragen, dass an der Schnittstelle von Elektrofahrzeug und Energiesystem unter besonderer Berücksichtigung der Nutzung erneuerbarer Energien die Klima- und Umweltvorteile gehoben werden.

    ...und weitere Unterpunkte
    2.4 Unterstützung für die Markteinführung mit ökologischen Standards
    2.5 Ressourcenverfügbarkeit und Recycling
    2.6 Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion
    speziell Unterpunkt g) Inklusive der Einbindung der Produktion als auch der Produkte z. B. im Sinne eines Life Cycle Managements (Predictive Maintenance, Retrofit, Digitaler Zwilling u. a.) in gesicherte digitale Systeme.
     

    Webseite: Elektromobilität in Deutschland

    Förderrichtlinie Elektromobilität

  • Förderrichtlinie: Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien

    Förderrichtlinie vom 12. Dezember 2023 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

    Zur Stärkung der Fahrzeugindustrie ist ein ganzheitlicher Förderansatz zur Unterstützung von Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und Zulieferbetriebe verankert (Nummer 35c). Dieser wird über das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über mehrere Förderprogramme umgesetzt:

    a) Modernisierung der Produktion als Schub für Produktivität und Resilienz (Modul a),
    b) neue, innovative Produkte als Schlüssel für Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft im Rahmen des Programms "Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien" (Modul b) sowie
    c) gemeinsame Lösungen finden, regionale Innovationscluster aufbauen (Modul c).

    Zusammen bilden diese Module den Förderrahmen "Zukunftsinvestitionen Fahrzeug-hersteller und Zulieferindustrie".
    Der Förderrahmen dient dazu, transformationsrelevante Innovationen und Investitionen insbesondere in unternehmensübergreifenden Wertschöpfungssystemen zu unterstützen und dadurch Innovationsfähigkeit, Produktivität und Nachhaltigkeit der Fahrzeug- und Zulieferindustrie zu steigern sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu sichern.
     

    Förderrichtlinie Neue Fahrzeug und Systemtechnologien

  • BMWK: Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

    Adressiert sind Wertschöpfungsnetzwerke und -prozesse zur Fertigung aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung, insbesondere Automobile, Nutzfahrzeuge und Motorräder, mobile Arbeits- und Landmaschinen, Bahn- und Schienenfahrzeuge, Fahrräder und E-Bikes/ Pedelecs. Angestrebt wird das Ziel, dass 30 % der Zuwendungsempfänger kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind.

    Themenauswahl: Digitale Fertigungskonzepte, vernetzte Wertschöpfungsprozesse, übergreifende Analyse von Fertigungs- und Nutzungsdaten entlang der Zulieferkette, digitaler Zwilling, Digitale Transparenz in der Fertigung, Verschmelzung von Mechanik und Elektrik mit Software und Daten.

    Bewertungsstichtage sind: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.
     

    Webseite: Förderrichtlinie: Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

  • Forschungsnetzwerke Energie

    Als Schnittstelle zwischen Forschung, Politik und Wirtschaft bringen die acht Forschungsnetzwerke Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Akteure und Themen aus dem Bereich Energie zusammen.

    Mit dem 7. Energieforschungsprogramm "Innovationen für die Energiewende" sollen sie die Vernetzung von Querschnittsthemen wie Digitalisierung, Energiespeicherung und Sektorkopplung weiter stärken und wichtige Akteure mit Multiplikatorfunktion für die Energiewende in die Zusammenarbeit integrieren.  Als offenes Expertenforum schaffen die Forschungsnetzwerke Energie Synergien und beschleunigen den Transfer von Forschungs-ergebnissen in die Praxis. Sie bieten durch gemeinsame Veranstaltungen, Webinare und Meinungsab­fragen Raum für einen größtenteils selbstorganisierten Prozess der Mitglieder.

     

    WebseitE: ForschungsNetzWERKE EnerGIe 

       BroschürE: FORSCHUNGSNETZWERKE ENERGIe

  • BMBF: KMU-Innovativ

    Mit KMU-innovativ will das BMBF die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU vereinfachen.

    Relevante Technologiefelder sind:

    •    Elektronik und autonomes Fahren
    •    Informations- und Kommunikationstechnologien
    •    Ressourceneffizienz und Klimaschutz  

    Förderfähig sind Einzelvorhaben eines KMU sowie Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen. Das Vorhaben muss durch ein KMU initiiert und koordiniert werden.
    Das Beantragungsverfahren ist in beiden Fällen zweistufig. Die Projektskizze soll einen Umfang von max. 12 Seiten haben.
    Die Bewertung erfolgt jeweils zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober.
     

    Webseite: KMU innovativ

  • EXIST-Existenzgründungen aus der Wissenschaft

    EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). 

    EXIST-Forschungstransfer fördert sowohl notwendige Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Machbarkeit forschungsbasierter Gründungsideen als auch notwendige Vorbereitungen für den Unternehmensstart. Ziel ist es, die Zahl besonders anspruchsvoller technologieorientierter Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu steigern.
     

    WebseiTE: EXIST-FORSCHUNGSTRANSFER 

    RichtliniE: EXIST-FORSCHUNGSTRANSFER

    FLYER: EXIST-FORSCHUNGSTRANSFEr


    EXIST-Gründerstipendium unterstützt die Vorbereitung innovativer technologie-orientierter und wissensbasierter Gründungsvorhaben von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Mit dem Stipendium werden die Entwicklung einer Produkt-/Dienstleistungsidee und die Ausarbeitung eins Businesspnas bis zur Unternehmensgründung unsterstützt. 

     

    WebseitE: EXIST-GRÜNDERSTIPENDIUM 

    RichtliniE: EXIST-GRÜNDERSTIPENDIUM

  • BMWK-Innovationsgutschein

    Nutzen Sie den "BMWK-Innovationsgutschein" für eine:
    Innovationsberatung zur Professionalisierung Ihres Innovationsmanagements

    → Identifizierung von Innovationspotenzialen
    → Erstellung von Realisierungskonzepten
    → Unterstützung beim Projektmanagement

    Mit den BMWK-Innovationsgutscheinen werden externe Beratungsleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gefördert. Der Flyer informiert über ausgewählte Beratungsleistungen, stellt Ziele und Voraussetzungen vor und informiert über den Wert des Beratungsgutscheines.

     

    WebseitE: BMWK-InnovationsGutschein

  • Förderberatung des Bundes

    Die Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes ist die Erstanlaufstelle für alle Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung. Sie informiert potentielle Antragsteller über die Forschungsstruktur des Bundes, die Förderprogramme und deren Ansprechpartner sowie über aktuelle Förderschwerpunkte und –initiativen. 

     

    WebseitE: Förderberatung

  • Beratung für KMU in der Luftfahrtforschung

    Der Bereich Luftfahrt ist für viele KMU ein attraktives Marktsegment. Außerdem bestehen hier auch interessante Förderprogramme für Entwicklungsprojekte. 
    Motto: "Erfolgreich forschen und gemeinsam Visionen verwirklichen" - Kostenfreier Beratungsservice des Projektträgers Luftfahrtforschung

     

    WebseitE: FörderMittelberatung

  • Hightech-Strategie 2025

    Kernanliegen der "Hightech-Strategie 2025" ist es, Wissen zur Wirkung zu bringen. Unser Ziel sind Spitzeninnovationen, die bei den Menschen ankommen und sich zugleich zu durchschlagenden Erfolgen entwickeln. Denn wir brauchen mehr und wirkungsvollere Innovationen, damit wir Wohlstand, Wachstum und Lebensqualität in Deutschland mehren und international unsere Position stärken können. 

    Die HTS 2025 schafft Freiräume für Neues und organisiert die Zusammenarbeit im Innovationsgeschehen. Sie soll eine Vielzahl von Akteuren ermutigen, den Fortschritt aktiv mitzugestalten. Dafür zeigt die HTS 2025 Möglichkeiten auf und bietet Unterstützung. 

     

    WebseitE: HTS 2025 

  • "Digital Jetzt"– Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands

    Das Programm "Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU" bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.  

     

    WebseitE: digital jetzt!

  • Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

    Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

    Das "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Unter dem Motto "Impulse für Innovationen" soll die Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen nachhaltig unterstützt und ein Beitrag für deren Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit geleistet werden.
    In der neuen Richtlinie von 2020 sind mehrere Verbesserungen eingeführt worden, wie z.B. Förderung einer Durchführbarkeitsstudie vor Projektbeginn, Projektförderung auch bei Unternehmen bis 1000 Mitarbeitern, Erhöhung der maximalen förderfähigen Kosten sowie erweiterte Leistungen bei Markteinführung. 

    Beachten Sie bitte die Anpassung einiger Förderbedingungen ab August 2022:

     

    WebseitE: ZIM     RichtliniE: ZIM     ZIM Änderung: Juni 2021

  • Steuerliche Forschungszulage

    Steuerliche Forschungszulage

    Ab Januar 2020 haben alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung aktiv sind, den Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

    Die Förderung erfolgt in Form einer Steuergutschrift. Der Fördersatz entspricht 25 Prozent der FuE- Personalkosten.
    Diese steuerliche Forschungsförderung ist für alle Unternehmen ohne Größenbeschränkung verfügbar. Eine jährliche Fördersumme von bis zu einer Millionen Euro ist möglich.
    Es gibt keine Doppelförderung: bereits im Rahmen der Projektförderung finanzierte Personalkosten können nicht mehr mit der Forschungszulage gefördert werden.

    Es gibt ein zweistufiges Antragsverfahren:

    1. Antrag auf FuE-Bescheinigung bei einer Bescheinigungsstelle (BSFZ)
    2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt


    Aus den Beurteilungskriterien:
    "Wichtige Voraussetzung ist beispielsweise, dass das FuE-Vorhaben folgende Kriterien erfüllt:

    • Es muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig),
    • es muss originär sein (schöpferisch),
    • einem Plan folgen und budgetierbar sein (systematisch),
    • es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen (ungewiss) und
    • Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein (übertragbar und/oder reproduzierbar)."


    Der Antrag muss enthalten:
    "Angaben zu den Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, für die eine Bescheinigung begehrt wird, insbesondere

    • eine aussagekräftige, nachvollziehbare inhaltliche Beschreibung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens,
    • die Angabe, ob es sich um eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung oder ein Kooperationsvorhaben handelt,
    • den zeitlichen, personellen und den finanziellen Umfang des FuE-Vorhabens"


    Sicherlich ist es gerade für kleinere Unternehmen sinnvoll, die laufenden FuE-Aktivitäten im Rahmen mehrerer übergeordneter "Projekte" zu strukturieren - auch im Nachhinein für die Zeit ab 1.1.2020.


    WebseitE: SteuerlichE Forschungsförderung      
     

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